Baumpflege
Totholzentfernung:
Durch die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht muss der Besitzer eines Baumes sicherstellen, dass keine Gefahr von dem Baum ausgeht. Hierzu gehört zum Beispiel das Herausschneiden toter und trockener Äste.
Auslichtung / Kroneneinkürzungen:
Um die Windwurfanfälligkeit zu verringern ist es notwendig Kroneneinkürzungen und Auslichtungen durchzuführen. Der Baum soll dabei seine arttypische Form behalten.