Baumdienst Schönau

Totholzentfernung:

Durch die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht muss der Besitzer eines Baumes sicherstellen, dass keine Gefahr von dem Baum ausgeht. Hierzu gehört zum Beispiel das Herausschneiden toter und trockener Äste.

 

Auslichtung / Kroneneinkürzungen:

Um die Windwurfanfälligkeit zu verringern ist es notwendig Kroneneinkürzungen und Auslichtungen durchzuführen. Der Baum soll dabei seine arttypische Form behalten.